Corona-Informationen

Stephanus-Haus Hornberg

Corona-Informationen

Sicherheitsmaßnahmen & Informationen im Stiftsverbund*

Unsere "Task Force"
Unsere Task Force ist ein Krisenstab bestehend aus der Geschäftsleitung, den Einrichtungs- und Bereichsleitungen und den Stabstellen.

Die Task Force steht mit den Gesundheitsämtern, den Landratsämtern, den Heimaufsichten, den Hygieneinstituten, dem Diakonischen Werk und weiteren Behörden in regelmäßigem und engmaschigen Kontakt.

Alle derzeit verfügbaren Informationen und Rückmeldungen aus den Einrichtungen und Diensten unseres Stiftsverbundes werden von der Task Force gesammelt, gesichtet und münden schließlich in Empfehlungen und Handlungsanleitungen, die wir über die jeweiligen Leitungen unserer Einrichtungen und Dienste vor Ort in die Bewohner-, Besucher-, Kunden- und Mitarbeiterschaft kommunizieren.
Besuchsregelungen

Bitte wenden Sie sich vor Ihrem Besuch an die jeweilige Einrichtung vor Ort, um einrichtungsspezifische Informationen zu erhalten.*

Allgemeingültige Besuchsregelungen

Die Zahl der Besucherinnen und Besucher und damit der Außenkontakte bleiben weiterhin reduziert.

Ab dem 01. Juli 2020 können die Bewohnerinnen und Bewohner pro Tag grundsätzlich von maximal zwei Personen besucht werden.

Alle Hygienemaßnahmen bleiben bestehen. Insbesondere ist vor oder beim Betreten der Einrichtung durch die Besucherinnen und Besucher eine Händedesinfektion durchzuführen.

Besucherinnen und Besucher müssen weiterhin zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner während des gesamten Aufenthalts in geschlossenen Räumen der Einrichtung eine nicht-medizinische Alltagsmaske oder eine vergleichbare Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

Besucherinnen und Besucher müssen ebenfalls weiterhin einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einhalten. Zudem bitten wir Sie zum Schutz aller Bewohnerinnen und Bewohnern um das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Dieser Mindestabstand muss nicht eingehalten werden, sofern es sich um Personen handelt, die mit der Bewohnerin oder dem Bewohner in gerader Linie verwandt sind, Geschwister und deren Nachkommen sind oder dem eigenen Haushalt angehören, einschließlich deren Ehegatten, Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner oder Partnerinnen oder Partner.

Besucherinnen und Besucher haben wie bisher bei Betreten der Einrichtung ihre Daten bei der Einrichtung anzugeben, welche nach spätestens vier Wochen vernichtet werden.

Weitere Informationen können Sie der Verordnung entnehmen.

*Diese Informationen sind vorläufig und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie sind nicht notwendigerweise umfassend, vollständig, genau oder aktuell und stellen keine rechtsverbindliche Information dar. Außerdem kann es einrichtungsspezifische Abweichungen geben.
Statement Vorstand Carsten Jacknau

Unser Stiftsverbund in Zeiten von Corona: Die gegenwärtige Situation ist eine große Herausforderung für uns alle: Zu- und Angehörige, Patienten, Bewohner und Kunden, wie auch für unsere Einrichtungen und Mitarbeitenden.


Die Corona-Krise ist eine Herausforderung für unser menschliches Zusammenleben, für unsere Gemeinschaft und Hilfsbereitschaft. Wir können die Krise nur bestmöglich durchleben, wenn es uns weiterhin gelingt, einen Blick für den Nächsten, egal ob Bewohner, Kunde oder Arbeitskollege, zu haben, der Hilfe benötigt. Solidarität ist nun zu einer harten Währung geworden, die uns aber helfen wird, durch diese weltweite Krise zu kommen.

Im Stiftsverbund des Ev. Stift Freiburg erfolgen im Krisenstab, bestehend aus der Geschäftsleitung, den Einrichtungs- und Bereichsleitungen und den Stabstellen regelmäßige Abstimmungen, um kurzfristig auf neue Entwicklungen zu reagieren. Tagesaktuell werden Entscheidungen und Maßnahmen angepasst und weiterentwickelt, wobei wir u.a. eng mit den Gesundheitsämtern und Heimaufsichten der jeweils zuständigen Landkreise zusammenarbeiten und Entscheidungen abstimmen.

Aktuell müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass in den letzten Wochen die Infektionszahlen in weiten Teilen Deutschlands wieder gestiegen sind – in einigen Regionen besonders deutlich.
Die baden-württembergische Landesregierung hat deshalb am 17. Oktober 2020 die höchste Corona-Alarmstufe, die Pandemiestufe 3, ausgerufen. Das bedeutet u.a., dass die derzeit geltende Corona-Verordnung um landesweit geltende verschärfte Maßnahmen (u.a. verschärfte Maskenpflicht in der Öffentlichkeit, zusätzliche Kontaktbeschränkungen) ergänzt wird.

Unser aller Ziel muss nun sein, die Ausbreitung des Coronavirus bzw. die rasante Zunahme täglicher Neuinfektionen zu verlangsamen. Wir alle tragen eine Verantwortung. Bitte nehmen Sie diese ernst und passen Ihr Verhalten an – denn wer sich selbst schützt, schützt auch anderer.

Tun wir gemeinsam weiterhin alles dafür, Ausbrüche im besten Fall zu verhindern.

Wir möchten allen an dieser Stelle sehr herzlich für das Verständnis, die Geduld und die Unterstützung danken.


Bleiben Sie gesund und behütet!
Carsten Jacknau
Vorstand des Evangelischen Stift Freiburg
* Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert, erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir bitten Sie, im Zweifelsfall telefonische Auskünfte bei der jeweiligen Einrichtung einzuholen und auf die Informationen vor Ort zu achten.