Unsere "Task Force"
Am Anfang der Pandemie hat der Stiftverbund des Evangelischen Stift Freiburg eine übergeordnete Task Force auf Geschäftsführerebene eingerichtet.
Darüber hinaus waren und sind wir mit den Gesundheitsämtern, den Landratsämtern, den Heimaufsichten, den Hygieneinstituten, dem Diakonischen Werk und weiteren Behörden in regelmäßigem und engmaschigen Kontakt.
Alle derzeit verfügbaren Informationen und Rückmeldungen aus dem Stephanus-Haus Hornberbg und allen weiteren den Einrichtungen und Diensten unseres Stiftsverbundes werden von der Task Force gesammelt, gesichtet und münden schließlich in Empfehlungen und Handlungsanleitungen, die wir über die jeweiligen Leitungen unserer Einrichtungen und Dienste vor Ort in die Bewohner-, Kunden- und Mitarbeiterschaft kommunizieren.
Aktuelle Einschätzung
In der aktuellen Phase des Rückgangs von Coronafällen in Deutschland und des Lebens mit der „neuen Realität“ prüft die Task Force, welche Regelungen der derzeitigen Situation angemessen sind.
Dennoch sind wir weiterhin alarmiert und aufmerksam und setzen die politischen Vorgaben besonnen um.
Die Task Force begleitet die Leitungen der Einrichtungen und Dienste engmaschig, die Entwicklung werden regelmäßig bewertet und es wird entsprechend reagiert.
Tagespflege
Die Gesundheit Ihrer Angehörigen liegt uns sehr am Herzen!
Nach einer umfassenden Analyse der nötigen Sicherheitsvorkehrungen, haben wir uns daher dazu entschlossen, die Tagespflege Hornberg weiterhin vorübergehend geschlossen zu halten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Solidarität mit unserer Tagespflege Hornberg!
Veranstaltungen
Die Corona-Verordnung in Baden-Württemberg ermöglicht ab dem 01.07.2020 Veranstaltungen im kleinen Rahmen.
Derzeit prüfen wir unsere Möglichkeiten.
Beachten Sie dafür bitte unsere Bekanntmachungen auf der Webseite sowie Aushänge und Briefe der Einrichtungen und Dienste.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Solidarität mit dem Stephnaus-Haus Hornberg!
Weitere Beurteilung
Entsprechend der Situation vor Ort bzw. des Gefährdungsgrads beurteilt Heimleiterin Tanja Schneckenburger das weitere Vorgehen und reagiert rasch und pragmatisch auf die Gegebenheiten.
Alle derzeit verfügbaren Informationen und Rückmeldungen aus den Einrichtungen und Diensten unseres Stiftsverbundes werden von der "Task Force“ gesammelt, gesichtet und münden schließlich in Empfehlungen und Handlungsanleitungen, die wir über die jeweiligen Leitungen unserer Einrichtungen und Dienste vor Ort in die Bewohner-, Kunden- und Mitarbeiterschaft kommunizieren.
Darüber hinaus sind wir mit den Gesundheitsämtern, den Landratsämtern, den Heimaufsichten, den Hygieneinstituten, dem Diakonischen Werk und weiteren Behörden in regelmäßigem und engmaschigen Kontakt.
Besuchsregelungen
Die Zahl der Besucherinnen und Besucher und damit der Außenkontakte bleiben weiterhin reduziert.
Ab dem 01. Juli 2020 können die Bewohnerinnen und Bewohner pro Tag grundsätzlich von maximal zwei Personen besucht werden.
Alle Hygienemaßnahmen bleiben bestehen. Insbesondere ist vor oder beim Betreten des Stephanus-Haus Hornberg durch die Besucherinnen und Besucher eine Händedesinfektion durchzuführen.
Besucherinnen und Besucher müssen weiterhin zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner während des gesamten Aufenthalts in geschlossenen Räumen des Stephanus-Haus Hornberg eine nicht-medizinische Alltagsmaske oder eine vergleichbare Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
Besucherinnen und Besucher müssen ebenfalls weiterhin einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einhalten. Dieser Mindestabstand muss nicht eingehalten werden, sofern es sich um Personen handelt, die mit der Bewohnerin oder dem Bewohner in gerader Linie verwandt sind, Geschwister und deren Nachkommen sind oder dem eigenen Haushalt angehören, einschließlich deren Ehegatten, Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner oder Partnerinnen oder Partner.
Besucherinnen und Besucher haben wie bisher bei Betreten des Stephanus-Haus Hornberg ihre Daten bei der Einrichtung anzugeben.
Weitere Informationen können Sie der Verordnung entnehmen. Bitte wenden Sie sich für spezifische Fragen telefonisch an uns.*
*Diese Informationen sind vorläufig und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie sind nicht notwendigerweise umfassend, vollständig, genau oder aktuell und stellen keine rechtsverbindliche Information dar. Außerdem kann es einrichtungsspezifische Abweichungen geben.